Lebensrisiken: Von Kernkraftwerken und Hebammen

Am vergangenen Freitag, den 2. April 2011 hat der Energiekonzern RWE gegen das Atom-Moratorium der schwarz-gelben Regierung Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt. Laut RWE-Vorstandschef Großmann sollen durch die Klage die Interessen der Anleger geschützt werden. Hat die Klage Erfolg, könnte das Uralt-AKW Biblis A trotz Moratorium und gegen den erklärten Bürgerwillen tatsächlich wieder ans Netz gehen.

Am 19. März 2011 berichtet die Samstagsausgabe ausgerechnet der Bildzeitung unter der Schlagzeile “Das ist das letzte Baby, das ich auf die Welt holte” über die Hebammen-Krise in Deutschland: Etwa seit Juli 2010 haben fast 15% der freiberuflich tätigen deutschen Hebammen ihren Beruf aufgegeben. In der Folge wurde es für werdende Mütter immer schwieriger, für die bevorstehende Geburt die Unterstützung einer Hebamme zu finden.

Auf den ersten Blick dürfte kaum ein Zusammenhang zwischen diesen beiden Meldungen erkennbar sein – doch wie so oft in unserer mehr und mehr globalisierten Welt offenbart sich auch hier ein gesellschaftliches Problem ersten Ranges: Wir müssen uns fragen, für welche Leistungen innerhalb unseres Gemeinwesens wir noch bereits sind einzutreten – moralisch wie auch finanziell.

Ab dem 1. Juli 2010 stiegen die Haftpflichtversicherungsbeiträge für Hebammen auf bis zu 4.600,- €/Jahr. Begründet wurde diese drastische Erhöhung der Beiträge mit der “Teuerung von Personenschäden im Heilwesen” und dies, obwohl die Anzahl der Schadensfälle bundesweit rückläufig ist.

Während die Bezahlung einer Hebamme für die Begleitung von Mutter und Kind bei nur rund 7,50 € (netto) pro Stunde liegt, haben die Versicherer die Prämien für die freiberuflich tätigen Geburtshelferinnen auf ein neues Rekordniveau angehoben. Laut dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist die Kostensteigerung besonders für Geburtsschäden dramatisch: “Kostete ein schwerer Geburtsschaden in den Jahren 1995–1998 im Mittel noch 2,5 Millionen Euro, betrug der Aufwand in den Jahren 2000–2003 im Mittel schon über 4,1 Millionen Euro.”

Im Klartext bedeutet dies, dass selbstständige Hebammen das Risiko eines Fehlers bei der Geburtshilfe über extrem teure Versicherungsprämien absichern müssen, was letztendlich dazu führt, dass sie in Zukunft nicht mehr von ihrer Arbeit leben können.

Laut Wikipedia liegt die gesetzliche Haftungshöchstgrenze der Kraftwerksbetreiber für ein Kernkraftwerk in Deutschland im Falle eines GAU bei 2,5 Milliarden EUR. Die wegen des Moratoriums ausfallenden Gewinne aus dem Betrieb des AKWs Biblis A bewegen sich nach Expertenschätzungen in einer Größenordnung von 1 Million EUR / Tag, aus genau diesem Grund dürfte auch die RWE-Klage eingereicht worden sein.

Eine Studie der Prognos AG aus dem Jahr 1992 kam bei der Bezifferung der Kosten eines Super-GAU für die Bevölkerung zu folgendem Schluss:
“Somit ergeben sich bei Anwendung eines ‘Kostensatzes’ für einen Todesfall in Höhe von 6 Mio. DM und eines nicht-tödlichen Krebsfalles bzw. schweren Erbschadens in Höhe von 0,5 Mio. DM monetäre Gesundheitsrisiken in Höhe von 10.466,4 Mrd. DM”.

Nach heutigem Stand müsste jedes AKW in Deutschland auf der Basis dieser Zahlen und unter ausschliesslicher Einbeziehung der Krankheits- und Todesfolgekosten bei der Bevölkerung (materielle Schäden sind hier nicht eingerechnet) somit über mindestens 5.351 Milliarden EUR versichert sein – nochmals zur Erinnerung: Im Moment beträgt die Haftungshöchstgrenze 2,5 Milliarden EUR!

Hier stellen sich daher zwei höchst spannende Fragen:

  1. Weshalb werden bei der Risikobewertung der Arbeit einer Hebamme offensichtlich völlig andere Kriterien zugrunde gelegt als bei der Einschätzung eines schweren atomaren Unfalles in Deutschland?
  2. Welcher Energieversorger könnte sich die Prämien leisten, wenn die Bundesregierung dieselben Kriterien wie bei der Hebammen-Haftpflichtversicherung auch bei den AKW-Risiken anwenden würde?

Eine dritte offene Frage möchte ich mir an dieser Stelle verkneifen:
Sie betrifft die Grundlagen und Werte unserer Gesellschaft und kann nur von jedem selbst beantwortet werden!

Links zum Thema:
Artikel zur Hebammen-Haftpflichtversicherung bei N24
Artikel in der BILD-Zeitung vom 19.3.2011
Allgemeine Informationen über die Situation der Hebammen in Deutschland

Studie der Prognos AG (1992) über die Schäden und Kosten eines GAU in Deutschland
Internationale Ärzteorganisation fordert volle Haftpflichtversicherung für AKW
RWE Klage gegen Atom-Moratorium

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